Recht: Werkstatt haftet für Folgeschäden der Auto-Umrüstung

Wird in ein Auto mit Benzin-Motor nachträglich eine Gasanlage eingebaut und werden durch den Gasbetrieb dann die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, muss der Umrüster des Fahrzeugs den Schaden  voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 5 U 136/10).

Im vorliegenden Fall kam es, ein halbes Jahr nach der von einem professionellen „Autogaszentrum“ für 2500,96 Euro vorgenommenen Umrüstung vom Benzin- auf Gasbetrieb, an den Zylindern des Fahrzeugs zu teils erheblichen Kompressionsverlusten. Die Reparatur, bei der ein Zylinderkopf gänzlich ausgetauscht werden musste, kostete weitere 3455,31 Euro. Woraufhin der Autohalter von der Umbau-Werkstatt die Erstattung dieser Summe sowie des ursprünglichen Einbaupreises verlangte. Er forderte den kostenlosen Ausbau der installierten Gasanlage, die erst den Schaden angerichtet habe und die er deswegen wieder zurückgeben wolle.

Das Urteil[foto id=“428963″ size=“small“ position=“right“]

Dem stimmten die Richter zu. Das Beweissicherungsverfahren hatte ergeben, dass die Ventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung der Gasanlage im Kompressionsraum beschädigt worden waren, so dass keine hinreichende Abdichtung mehr vorlag, erklärte die deutsche Anwaltshotline. Die Monteure hatte es wider besseren Wissens versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermische Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt Benzin und der reduzierten Flüssigkeitsschmierung entgegenwirkt. So kam es zu dem Schäden an den auf niedrigere Betriebstemperaturen ausgelegten Einlassventilen des Benzin-Motors.

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