Reifendruck-Kontrollsysteme

Reifendruck-Kontrollsysteme nur für wenige Wohnmobile Pflicht

Reifendruck-Kontrollsysteme nur für wenige Wohnmobile Pflicht Bilder

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Ein schleichender Druckverlust in Reifen von Kraftfahrzeugen bleibt vom Fahrer oft unbemerkt. Weil das zu höherem Spritverbrauch, längeren Bremswegen und einem höheren Risiko von Reifenschäden führt, schreibt die EU seit November Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS) für alle neuen Pkw vor. Prinzipiell gilt diese Regelung auch für Wohnmobile. Durch eine Ausnahmeregelung sind jedoch viele Fahrzeuge ausgenommen.

Zulässiges Gesamtgewicht gibt den Ausschlag

Zwar erfasst die neue Vorschrift generell alle Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und M1G – also Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz – worunter auch Wohnmobile fallen. Ausgenommen sind in der Praxis aber M1-Fahrzeuge mit mehr als 2.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht.

Ausnahmeregelung „G“

Denn die Ausnahmeregelung „G“ besagt, dass für Fahrzeuge mit sogenannter „Mehrstufen-Typgenehmigung“ auch die Anforderungen für die Klasse des Basisfahrzeugs herangezogen werden können. Und laut der Zeitschrift „Promobil“ wird der größte Teil aller Wohnmobile, die meist auf Transportern oder Leicht-Lkw basieren, genau nach diesem zweistufigen Verfahren homologiert. Für diese können dann die weniger weitreichenden Vorschriften für Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1-N3) gelten, und hier ist kein Reifendruck-Kontrollsystem vorgeschrieben.

Nur zwei Gruppen betroffen

In der Praxis sind also nur zwei Gruppen von Reisemobilen direkt betroffen: Modelle bis 2,5 Tonnen Gesamtgewicht wie Minicamper auf Basis von VW Caddy oder Renault Kangoo, und Modelle ab 2,5 t Gesamtgewicht, die von Anfang an einstufig nach M1 homologiert wurden. Darunter fallen vor allem die Campingbusse wie der VW California, der Mercedes Marco Polo und der Ford Nugget.

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