Reisemobile: Mustertext für Steuereinspruch

Böse Überraschung für Reisemobilbesitzer: Erstmals nach der Steueränderung für Wohnmobile Ende 2006 flattern in diesen Tagen die Bescheide ins Haus.

Durch neue Einstufungen und durch die rückwirkende Steuererhöhung zum 1. Januar 2006 kann die Steuerlast dieses Mal ungleich höher ausfallen als im vergangenen Jahr.

Bescheid prüfen, ggf. klagen

Laut dem Verein „Reisemobil Union“ ist vor allem die rückwirkende Änderung der Kfz-Steuer gesetzeswidrig. Der Verein rät allen Wohnmobilbesitzern, ihren Bescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls Klage einzureichen.

Mustertexte für Einsprüche stehen auf der Internet-Seite des Vereins zur Verfügung (www.reisemobil-union.de).

mid/sas

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