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Eine Rettungsgasse im Stau auf mehrspurigen Straßen freihalten, ist in Deutschland schon lange Pflicht. Dies gilt inzwischen auch für Österreich, die Schweiz, Slowenien und Tschechien. Eine Missachtung der Vorschrift kann richtig teuer werden. Der österreichische Automobilclub (ÖAMTC) appelliert an Autofahrer, gemeinsam solidarisch Platz zu machen. Wer sich nicht an der Bildung der Rettungskasse beteiligt, kann seine Reisekasse um bis zu 726 Euro schmälern. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen kostet bis zu 2 180 Euro.
Die einzelnen Länder handhaben die Rettungsgasse in Details unterschiedlich. In Deutschland gilt folgendes: Bildet sich auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Die freie Gasse für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ist zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Wer auf der rechten Spur steht, muss so weit nach rechts wie notwendig. Bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Bei Nichteinhaltung drohen 20 Euro Strafe.
Wer in der Schweiz das Ende eines Staus auf einer Richtungsfahrbahn erreicht, warnt nachfolgende Fahrzeuglenker mit der Warnblinkanlage. Auch auf den mehrspurigen Pisten der Eidgenossen muss in der Mitte eine Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen mittlerer und linker Fahrspur gebildet.
Bei einem Stau auf der Autobahn in Slowenien muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge frei bleiben. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen also so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie notwendig nach rechts ausweichen.
Bei Staus auf Autobahnen und Schnellstraßen mit zwei Fahrstreifen muss in Tschechien in der Mitte eine freie Gasse mit mindestens drei Metern Breite gebildet werden. Vorsicht bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen: Die Rettungsgasse muss auf Abschnitten mit mehr als zwei Spuren zwischen dem mittleren und rechten Fahrstreifen gebildet werden. Es gilt also: Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts, alle anderen so weit wie notwendig nach links.
geschrieben von auto.de/(tl/mid) veröffentlicht am 07.08.2012 aktualisiert am 07.08.2012
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