Rettungsgassen auf mehrspurigen Straßen – Ab durch die Mitte

Es passiert täglich: Rettungskräfte müssen sich mühselig durch den Stau zur Unfallstelle durchrangieren, weil sich viele Autofahrer nicht oder erst im letzten Moment an der Rettungsgasse beteiligen. Dabei ist die gesetzliche Vorschrift eindeutig, woran jetzt der ADAC nochmals erinnert.

In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass bei zwei Fahrstreifen die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden ist. Bei mehrspurigen Autobahnen muss die freie Gasse zwischen der äußersten linken und der rechts daneben liegenden Spur aufgemacht werden.

Wer gegen das Gebot verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Viel schlimmer aber noch: Die Rettungskräfte verlieren wertvolle Zeit auf dem Weg zum Unfallort. Und jede Minute, die sie schneller dort eintreffen, erhöht die Überlebenschancen um zehn Prozent.

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