Rückfahrscheinwerfer für Gespanne und Nutzfahrzeuge erlaubt

Gespann-Fahrer müssen ihren Anhänger bei Nacht künftig nicht mehr blindlings zurücksetzen. Ab sofort ist der Anbau zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer für Gespanne, Nutzfahrzeuge und Busse erlaubt. Pro Fahrzeugseite darf laut Zulieferer Hella ein typgeprüfter Scheinwerfer seitlich angebracht werden.
Der rückwärtige Anbau von Nebelscheinwerfern ist nicht mehr gestattet und der Einsatz von Arbeitsscheinwerfern bleibt weiterhin verboten. Die Rückfahrscheinwerfer müssen mit dem Prüfzeichen 00AR, einer Prüfnummer und dem E1-Zeichen versehen sein.
mid

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo