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Beim Überholen eines Linienbusses dürfen Autofahrer nur im Schritttempo fahren, um aussteigende oder heranlaufende Kinder nicht zu gefährden. Dies gilt nach Aussagen des Vereins Kraftfahrer-Schutz auch für den Gegenverkehr.
Denn Kinder könnten von der anderen Straßenseite aus versuchen, den Bus zu erreichen und achten dabei häufig nicht auf den Verkehr. Absolutes Überholverbot gilt, wenn sich der Bus mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage einer Haltestelle nähert.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 27.09.2007 aktualisiert am 27.09.2007
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