Urteil

Sturz im Bus: Wer haftet bei Verletzungen?

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Stürzt ein Fahrgast in einem Bus und verletzt sich dabei, muss das Verkehrsunternehmen Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Das gilt laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 22 U 113/13) zumindest dann, wenn der Betreiber den Busfahrer nicht ermitteln und dadurch keine Schuld des Fahrgastes nachweisen kann.

Der Fall

Im verhandelten Fall war eine Frau nach eigenen Angaben nach dem Einsteigen in einen Linienbus gestürzt, weil dieser ruckartig losfuhr, bevor sie Platz nehmen konnte. Dabei brach sie sich einen Lendenwirbel und ist seitdem beeinträchtigt. Ihre Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz hatte vor dem Landgericht Darmstadt zunächst keinen Erfolg. Der Betreiber der Linie gab an, den Fahrer des Busses zum Unfallzeitpunkt ermitteln zu können. Auch die Fahrtzeit, Ort und Strecke konnte das Unternehmen nicht mehr bestätigen. Da somit keine Fahrfehler des Busfahrers nachgewiesen werden konnten, wies das Landgericht die Klage ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main aber wiedersprach diesem Urteil und gab der Frau recht. Sie habe überzeugend darlegen können, sich richtig verhalten zu haben und auch alle nötigen Hinweise geliefert, um den Busfahrer ermitteln zu können. Laut der Deutsche Anwaltshotline darf es nicht zulasten einer Geschädigten gehen, wenn der Betreiber einer Buslinie versäumt hat, die Fahrten korrekt zu dokumentieren. Es reiche als Verteidigung jedenfalls nicht aus, die Version der Klägerin einfach zu bestreiten.

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