Teilkasko zahlt bei Feuerwerksschäden am Auto

Die Silvesternacht verbringt das Auto am besten in der Garage oder unter einem Unterstand. Wer den Wagen im Freien parken muss, meidet sicherheitshalber Gegenden, wo erwartungsgemäß viel mit Böllern und Raketen hantiert wird. Sonst drohen Schäden an Lack und Fensterscheiben. Die Experten des Automobilclubs AvD empfehlen daher, das Fahrzeug in der Nacht zum 1. Januar in einer ruhigen Seitenstraße abzustellen. Fahrten zwischen 23.30 Uhr und ein Uhr sollten vermieden werden.

Brand- und Explosionsschäden durch Feuerwerkskörper werden von der Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters übernommen, ohne dass eine schlechtere Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zu befürchten ist. Lässt sich der Täter feststellen, muss er für den Schaden am Fahrzeug aufkommen.
Bei Vandalismus-Schäden durch Unbekannte benötigt der Fahrzeughalter eine Vollkasko-Versicherung. Nimmt er sie in Anspruch, wird er aber in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Auch in der Silvesternacht gilt: keine Fahrten unter Alkoholeinfluss. Zu erwarten sind verstärkte Polizeikontrollen. Feiernde sollten daher auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, die in den meisten Städten zum Jahreswechsel besonders häufig und lange verkehren, oder ein Taxi nehmen. Hier drohen allerdings lange Wartezeiten.

mid

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