Tipp: Licht an im Tunnel

Im Tunnel müssen Kraftfahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. Ansonsten drohen zehn Euro Bußgeld. Auch Tagfahrlicht reicht nicht aus.

Kommt es zu einer Gefährdung, sind laut dem Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) 15 Euro fällig, bei Sachbeschädigung 35 Euro. Tunnel sind in Deutschland mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet. Es zeigt ein Tunnelsymbol auf weißem Grund mit blauer Umrandung.

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