Uber-App: Fahrgast fährt mit Risiko im „Online-Taxi“

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Der Aufruhr und der Frust bei den Taxi-Unternehmern und -Fahrern wachsen. Uber, die Online-Plattform, startet jetzt ihr „quasi-Taxi-Angebot“ in Düsseldorf. Doch das Risiko für Uber-Nutzer fährt hier mit. Denn bei den Fahrten mit der billigen Konkurrenz handelt es sich um genehmigungspflichtige Personenbeförderungen. Dafür muss ein Beteiligter auch dementsprechend versichert sein. Derartige Genehmigung und Versicherungen, die klassische Taxifahrer nachweisen müssen, liegen bei den Uber-Fahrern aber offenbar nicht vor.

Bußgelder bis zu 20 000 Euro

Nach Düsseldorf will Uber nun auch in Köln seine Online-Fahrdienste anbieten. Auf die Ankündigung reagierte das NRW-Verkehrsministerium laut der Rheinischen Post (RP) mit der Aussage, dass den Fahrern des App-Anbieters Bußgelder bis zu 20 000 Euro drohen, weil die Städte und Kreise in NRW grundsätzlich konkreten Hinweisen auf eine unzulässige Personenbeförderung nachgingen.

Die Online-Plattform Uber bietet den Nutzern eine günstige Transport-Alternative zu traditionellen Taxi-Unternehmen. Sie setzt voll auf Fahrer, die Personen in ihren eigenen Wagen mitnehmen. Die Fahrten kosten ab einem Euro „Startgebühr“ plus 35 Cent je Minute und einem Euro je Kilometer. Es fahren für das Unternehmen sowohl Privatfahrer mit eigenem Pkw als auch professionelle Chauffeure in Mietwagen. Uber wickelt nicht nur die Fahrten-Vermittlung über das Internet ab, sondern auch die Bezahlung zwischen Fahrgast und Fahrer, was sie „Trinkgeld“ nennt. 20 Prozent des Betrags hält Uber für seine Dienstleistung ein.

Auch in den USA keine einheitliche Regelung

In Kalifornien ist die Uber-App legalisiert, in New York dagegen verboten. Ebenfalls wurden in Barcelona, Brüssel und Paris schon Privatpersonen als Taxi-Fahrer engagiert sowie in Frankfurt am Main und München. Aber wie die Taxi-Branche in New York wehrt sich hier diese Berufsgruppe gegen die neue Konkurrenz aus dem Internet. In Berlin und Hamburg wurde Uber beklagt. Beide Verfügungen gegen den umstrittenen Taxi-Ersatzdienst sind aber derzeit aufgehoben und Uber kann deshalb weiter machen; doch die Zulässigkeit des Angebotes bleibt umstritten.

Schwarzarbeit ächten und Taxi-Fahrer schützen?

Das Thema Uber gehört laut NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) auf die Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz. „Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regelung“, sagte Groschek. Er will laut RP die „Schwarzarbeit ächten und unsere Taxi-Fahrer schützen“. Bleibt abzuwarten, wie schnell der komplizierte Genehmigungsstreit zwischen Behörden und Uber geklärt wird. Denn es geht hier auch um Risiken des Fahrgastes im billigen „Online-Taxi“.

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