Unfall im Ausland: Zentralruf erleichtert Schadensregulierung

Bei einem Autounfall im Ausland treffen deutsche Urlauber häufig auf Sprachbarrieren bei Unfallgegnern und Behörden. Um allen EU-Bürgern in einem solchen Fall die Schadensregulierung zu erleichtern, wurde der Zentralruf der Versicherer eingerichtet.

Dafür hat jede europäische Versicherung in jedem Mitgliedsland stellvertretende Sachverständige benannt. Unter der Rufnummer 0180/2 50 26 (6 Cent/min) erfahren Betroffene, welcher Versicherungsbeauftragte für die Regelung ihres Falls zuständig ist.

Die Deutschen Versicherer (GDV) raten, die Regulierung gleich nach der Rückkehr aus dem Urlaub einzuleiten. Für die reibungslose Abwicklung ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die Protokollierung des Hergangs erleichtert. Formulare gibt es bei jeder Versicherung oder kostenlos im Internet. Auch Fotos vom Unfallort und die Benennung von Zeugen helfen der Versicherung bei der Abwicklung.

mid/sas

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