Ersatzwagen

Unfall: Wann haben Autofahrer Anspruch auf einen Ersatzwagen?

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Viele Fahrer sind tagtäglich auf ihren mobilen Untersatz angewiesen, wodurch ein Unfall mit einem entstandenen Schaden doppelt so schwer ins Gewicht fällt. Daher ist ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur oft dringend notwendig.

Verkehrsunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Häufig kracht es auf den Straßen und es entstehen Sachschäden, die vom kleinen Kratzer bis hin zum Totalschaden reichen. So sind im Jahr 2015, gemäß einer Unfallstatistik, über 2 Millionen Verkehrsunfälle mit Sachschäden entstanden. Gerade für Vielfahrer und Autofahrer, die für ihren Beruf notwendigerweise ein Fahrzeug brauchen, kann ein schwerer Schaden eine Katastrophe sein.

Bedingungen für einen Leihwagen nach einem Unfall

Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, dass die leidtragende Person des Unfalls, von der Gegenseite einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur finanziert bekommt. Allerding sind die Voraussetzungen dafür klar geregelt. Folgende Bedingungen sind wichtig, um ohne Probleme mit der Versicherung der Gegenseite einen Mietwagen zu erhalten:

Es besteht eine Geringfügigkeitsgrenze.

Der Geschädigte des Unfalls muss nachweisen, dass er jeden Tag mindestens 30 Kilometer mit seinem Fahrzeug fährt bzw. auf sein Auto angewiesen ist, da beispielsweise der Fahrweg zur Arbeit so umfangreich ist.

Wer also täglich nicht mehr als 30 Kilometer fahren muss, bekommt in der Regel die Kosten für den Mietwagen von der Gegenseite nicht erstattet.

Für welchen Mietwagen übernimmt die Versicherung die Kosten?

Wenn ein Ersatzwagen benötigt wird, sollte der Fahrer dringend darauf achten, für welches Fahrzeug er sich entscheidet. Es ist nicht möglich, ein Luxusauto anzumieten, wenn das eigentliche Unfallfahrzeug, welches in einer Fachwerkstatt repariert wird, ein älterer Gebrauchtwagen ist. Die Kosten sollten so gering wie möglich für die Versicherung ausfallen. Dennoch sollte das Auto den eigentlichen Leistungen des ursprünglichen Fahrzeugs entsprechen.

Wie lange darf das Ersatzfahrzeug nach einem Totalschaden genutzt werden?

Sollte das geschätzte Auto nach einem unverschuldeten Unfall ein Totalschaden sein, hat der Fahrer die Möglichkeit den Ersatzwagen so lange zu nutzen, bis ein neues Kraftfahrzeug in seinem Besitz ist. Eine unangemessene Verzögerung des Autokaufs sollte der Unfallgeschädigte dabei umgehen, da die Versicherung der Gegenpartei die detaillierten Aufstellungen von Kosten und Dauer der Mietwagennutzung sehen möchte. Erhält die Versicherung keine Kostenaufstellung, kann sie die Richtigkeit der Mietwagennutzung anzweifeln und schlimmstenfalls einen Versicherungsbetrug vermuten.

Je nach Unfall kann die Schadensregulierung unterschiedlich sein

Da es unterschiedliche Arten von Verkehrsunfällen gibt, ob Wildunfall oder Auffahrunfall, ist auch meist die Sachlage für die Versicherung verschieden. Dadurch können die Versicherungsbedingungen variieren, die zu erfüllen sind, um einen Schaden ordnungsgemäß zu regulieren. Die unterschiedlichen Unfallarten und was alles nach einem Unfall zu beachten ist, erklärt die Autounfall.net.

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