Unfallschaden – Selbst zahlen kann sich rechnen

In engen Parklücken oder an unübersichtlichen Stellen ist es schnell passiert: Ein Parkrempler, der das eigene oder ein fremdes Auto leicht beschädigt. Kleine Kratzer an Stoßfänger oder am Blech haben dann rasch ein finanzielles Nachspiel. Zwar werden sogenannte Bagatellschäden am Fremdfahrzeug von der Versicherung übernommen, es kann sich aber unter Umständen lohnen, die Kosten selbst zu tragen, statt sie bei der Kfz-Haftpflicht abzurechnen. Kommt die Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse unter dem Strich teurer als der Unfallschaden, sollte dieser besser aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Bei Reparaturen bis etwa 600 Euro kann es sich laut HUK-Coburg rechnen, auf die Regulierung durch die Assekuranz zu verzichten. Ob das ratsam ist oder nicht, muss im Einzelfall beim jeweiligen Kfz-Versicherer erfragt werden.

Übrigens ist es auch möglich, den Schaden nachträglich einzureichen. Zum Beispiel falls sich herausstellen sollte, dass die Reparatur teurer wird als erwartet. Allerdings muss das noch in dem Jahr geschehen, in dem es zum Unfall gekommen ist. Bei Schäden im Dezember läuft die Frist erst am 31. Januar 2012 ab.

 

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