Urlaub mit Caravan oder Reisemobil

Reisen mit dem Wohnmobil oder Wohnanhänger liegt im Trend. Der Führerschein der Klasse 3 aus der Zeit vor 1999 berechtigt dazu, Wohnmobile und Gespanne bis 7,5 Tonnen zu führen. Wer die Fahrerlaubnis (Klasse B) nach 1999 erworben hat, darf nur Fahrzeuge und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen lenken. Wer dennoch ein schwereres Gespann fahren möchte, kann seit Januar 2013 den Gespannführerschein B96 erwerben. Der berechtigt zum Führen einer Pkw-Anhänger-Kombination bis zu 4,25 Tonnen. Um die Führerscheinerweiterung zu erlangen, müssen die Inhaber des Klasse-B Führerscheins eine eintägige Schulung absolvieren.

Diese kostet laut „InterCaravaning“ etwa 300 Euro, eine Prüfung ist nicht notwendig. Dennoch ist es ratsam, vor der ersten großen Fahrt mit dem Gefährt zu üben, um sich mit dem Fahrverhalten des Gespanns vertraut zu machen. Camper können sich auch Freizeitfahrzeuge mieten.Dabei wird tageweise abgerechnet, wobei die Mindestdauer eine Woche beträgt. Zu den Mietkosten addieren sich eine Service-Pauschale für die Bereitstellung des Fahrzeugs mit der Gasflasche sowie eine Kaution. In der Regel ist eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution enthalten. Darüber hinaus können Mieter eine Zusatzversicherung abschließen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduziert.

Die Übergabe des Mietfahrzeugs muss bei Tageslicht erfolgen, um so eventuelle Schäden feststellen zu können, die dann im Übergabeprotokoll zu vermerken sind. Gleiches gilt auch für die Vollständigkeit des Zubehörs und des Inventars. Geschirr, Bettwäsche und Handtücher müssen die Reisenden in der Regel selbst mitbringen. Vor der Rückgabe empfiehlt sich ein Blick in die Mietkonditionen. Meist muss der Mieter den Innenraum des Mietmobils selbst reinigen. Dazu zählt auch die Leerung und Reinigung der Toilettenkassette, die der Vermieter sonst gesondert in Rechnung stellt.

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