Urteil: Autofahrer muss nach Handyverstoß vor Gericht erscheinen

Wird ein Autofahrer beim Fahren mit dem Handy am Ohr erwischt, muss er in der Hauptverhandlung persönlich vor Gericht erscheinen und kann sich nicht nur durch seinen Anwalt vertreten lassen, auch wenn es lediglich um ein geringes Bußgeld in Höhe von 54 Euro geht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. IV-1 RBs 144/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war der Verkehrssünder zum Gerichtsverfahren nicht erschienen. Dadurch hatte der als Zeuge geladene Polizist Schwierigkeiten, sich an den konkreten Fall zu erinnern.

Da der Verstoß bereits vier Monate zurücklag und der Beamte in dieser Zeit mit einer Vielzahl ähnlicher Vorfälle zu tun hatte, hätte es nach Ansicht der Richter des Angeklagten persönlich bedurft, um die Erinnerung wieder zurückzurufen.

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