Urteil: Werkstatt haftet für fehlerhafte Eintragungen im Serviceheft

Eine Kfz-Werkstatt kann für falsche Eintragungen in das Serviceheft haftbar gemacht werden, wenn es deswegen später zu Fahrzeugschäden kommt. Entschied das OLG München (AZ: 7 U 3028/07) in seinem vom ADAC veröffentlichten Urteil.

In dem entsprechenden Fall hatte eine Werkstatt eine Fahrzeuginspektion durchgeführt, die auch einen Zahnriemenwechsel für den Nockenwellenantrieb beinhaltete. Der Einbau des neuen Zahnriemens wurde zwar im Serviceheft bestätigt, tatsächlich aber wurde er nicht eingebaut. Nach einem Jahr hatte das Fahrzeug dann wegen des unterlassenen Zahnriemenwechsels einen Motorschaden.

Nach Auffassung des Gerichts haftet die Kfz-Werkstatt, weil durch ihren fehlerhaften Eintrag die notwendigen Arbeiten am Fahrzeug später nicht nachgeholt wurden. Erst dadurch konnte der Schaden entstehen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

zoom_photo