Verkehrsgerichtstag diskutiert Tempolimit

Gegen die Einführung eines generellen Tempolimits
auf deutschen Autobahnen haben sich im Vorfeld des 45. Deutschen
Verkehrsgerichtstags in Goslar die Automobilclubs ADAC und AvD
ausgesprochen.

Wirksamkeit wird angezweifelt

Die Vereine bezweifeln die Wirksamkeit einer allgemeinen
Geschwindigkeitsbegrenzung und befürworten stattdessen situationsbezogene
Limits, die konsequent kontrolliert werden müssten. Solche situativen
Begrenzungen seien für den Autofahrer nachvollziehbar und hätten damit eine
höhere Akzeptanz.

Autobahn 120 km/h – Innenstadt 30 km/h

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hält hingegen an der Forderung nach
einem Tempolimit fest. Auf Autobahnen solle die Höchstgrenze 120 km/h
betragen, auf Landstraßen 90 km/h und in Innenstädten 30 km/h. Jeder dritte
Todesfall im Verkehr, so der VCD, sei auf zu schnelles Fahren
zurückzuführen. Dass der Verkehrsgerichtstag eine Empfehlung für eine
generelle Geschwindigkeitsbegrenzung ausspricht, ist allerdings
unwahrscheinlich. Auch Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) gilt
als Gegner eines Tempolimits.

Weitere Themen in Goslar sind die geplante Anhebung der Bußgelder für
schwere Verkehrsverstöße und die Sicherheit in Autobahnbaustellen. Hier
werden unter anderem breitere Fahrspuren mit eindeutigen
Fahrbahnmarkierungen, eine deutliche Trennung zum Gegenverkehr und eine
klare Beschilderung gefordert.

Auch die Wirksamkeit sogenannter Alcolocks soll diskutiert werden: Diese
Zündsperren sollen verhindern, dass ein betrunkener Autofahrer den Motor
starten kann. Dies wird vom AvD ebenfalls abgelehnt. Nicht alle Geräte
entsprächen den gebotenen Anforderungen an eine sichere Messung. Zudem sei
ein obligatorischer Einbau in alle Fahrzeuge verfassungswidrig.

mid/mh

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