Verkehrsrecht: Gästeparkplatz – Ungastlich geparkt

Wer sein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten eines Restaurants auf dem zugehörigen Gästeparkplatz parkt, darf abgeschleppt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lübeck hervor. Die betroffene Autofahrerin gab an, den Parkplatz nur genutzt zu haben, weil sie einen Tisch für einen späteren Restaurantbeuch reservieren wollte. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht.

Gast sei nur, wer während der Öffnungszeiten den privaten Parkplatz nutzt. „Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Kundenparkplatz stellt nun mal eine verbotene Eigenmacht dar, der sich der Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt “ erklären die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline den Fall. Die betroffene Autofahrerin kam noch vergleichsweise günstig davon, weil sie vor Eintreffen des Abschleppwagens wieder an ihrem Fahrzeug war. Sie musste lediglich die Gebühr für eine Leerfahrt in Höhe von 100 Euro zahlen.

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