Verkehrsrecht – Stockbetrunkener Fußgänger ist selbst Schuld

Wer als Fußgänger stockbetrunken auf der Fahrbahn liegen bleibt und in der Folge überfahren wird, ist daran selbst schuld. Zu diesem Urteil kam jetzt das Oberlandesgericht Köln, meldet die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

Im vorliegenden Fall war ein Betrunkener auf allen Vieren aus dem Straßengraben gekrabbelt und blieb beim anschließenden Versuch die Straße zu überqueren in Längsrichtung auf der Fahrbahn liegen. Ein Autofahrer konnte den dunkel gekleideten Menschen nicht mehr rechtzeitig erkennen und überfuhr ihn, obwohl er statt mit zulässigen 70 km/h nur mit 50 km/h unterwegs war. Ein Gutachter bestätigte, dass der Autofahrer objektiv keine Chance hatte, den Unfall zu vermeiden.

Für den Richter trat die grundsätzliche Betriebsgefahr des Fahrzeugs hinter das grobe Eigenverschulden des Opfers zurück. (Az. 7 U 103/10).

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