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Verkehrsregeln: Radfahrer nicht sattelfest

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Ob Promillegrenze oder Verkehrsschilder: Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer gibt es Regeln im täglichen Straßenverkehr. Doch damit haben viele Radler offenbar Probleme. Denn lediglich 20 Prozent der deutschen Radfahrer kennen laut einer Umfrage von CosmosDirekt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau.

Verbote und Bußgelder

Dabei sind Radfahrer genauso wie Autofahrer reguläre Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, ist daher Pflicht. Das bedeutet neben dem in Deutschland gültigen Rechtsfahrgebot zum Beispiel auch, dass das Telefonieren am Lenker verboten ist. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 25 Euro belegt. Das Missachten einer roten Ampel kommt auch Radfahrer teuer zu stehen: Je nach Länge der Rotphase sind 60 Euro bis 180 Euro fällig. Und nach übermäßigem Alkoholkonsum drohen Radfahrern ebenfalls Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Allerdings gilt für die Radler ein Richtwert von 1,6 Promille als Grenze für eine Straftat.

Große Verletzungsgefahr

Um sich im dichten Stadtverkehr zu schützen, empfiehlt es sich, einen Fahrradhelm und eine Warnweste zu tragen. „Gerade für Radfahrer ist die Verletzungsgefahr groß. Die Folgen eines Sturzes können auch zur finanziellen Belastung werden“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. „Eine private Unfallversicherung sei grundsätzlich empfehlenswert: Anders als die gesetzliche Unfallversicherung kommt der private Schutz auch bei Unfällen auf, die außerhalb der Arbeitswege entstanden sind.

Glücklicherweise ist nicht jeder Radunfall mit schweren Verletzungen verbunden: Bleibt es bei einem Sachschaden, müssen Radler für die Reparatur aufkommen. „Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar“, sagt Bernd Kaiser. „Sie schützt vor Schadenersatzforderungen, die eine andere Person geltend macht.“

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