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Wenn ein Radweg nicht geräumt und gestreut ist, entfällt gemäß dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) die Benutzungspflicht. Radfahrer dürfen dann auf der Straße fahren. Radwege werden oft als letztes geräumt oder gar als Abraumhalde für den von der Fahrbahn entfernten Schnee missbraucht, prangert der Club an. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden dazu verpflichtet, verkehrswichtige Radwege zu räumen und zu streuen.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 13.12.2010 aktualisiert am 13.12.2010
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