Versicherungsschutz trotz Sommerreifen im Winter

In diesem Winter verlangt der Gesetzgeber von den deutschen Autofahrern erstmals eine „geeignete Bereifung“. Auf den Versicherungsschutz bei einem Unfall wirkt sich dies allerdings nicht aus: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) grundsätzlich für den Schaden auf, auch wenn der Pkw mit Sommerreifen ausgerüstet und nicht an die Witterungsbedingungen angepasst war.

Einschränkungen gibt es lediglich bei der Vollkaskoversicherung. Hier könnte dem Autofahrer im Extremfall grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Etwa dann, wenn er mit abgefahrenen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ins Hochgebirge fährt und dort einen Unfall verursacht. Viele Versicherungen verzichten aber prinzipiell auf die Einrede grober Fahrlässigkeit und ersetzen auch solche Schäden. Bei der Prüfung eines Schadenfalls seien immer die genauen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigten, heißt es beim GDV.

 

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