Was bei Autofahrten ins Ausland zu beachten ist

Bei Autoreisen mit dem Pkw ins Ausland müssen einige Dinge an Bord sein, die die Sicherheit in allen Fällen gewährleisten sollen. In Deutschland sind Warndreieck und Verbandkasten vorgeschrieben, das gilt laut ADAC auch bei Auslandsreisen. Darüber hinaus empfehlen sich Warnwesten für alle Mitreisenden. Denn in vielen Ländern herrscht im Fall eines Unfalls oder Panne Tragepflicht.

Darüber hinaus empfiehlt der Autoclub, ein Ersatzlampen-Set mitzuführen, was in Deutschland aber keine Pflicht ist. In einigen Balkanländern wird eine nicht funktionierende Fahrzeugbeleuchtung mit saftigen Strafen belegt. Ebenso wenig Vorschrift, aber trotzdem angeraten ist ein Europäischer Unfallbericht. Der Vorteil: Das Formular sieht in allen Ländern gleich aus, was das Ausfüllen der Formulare für beide Unfallparteien enorm erleichtert.

Reisende in Spanien und Italien, die am Heck einen Fahrradträger oder ein nicht unmittelbar zum Fahrzeug gehörendes Bautell mitführen, müssen dort eine Warntafel montieren. Bei Reisen nach Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Montenegro, Tschechien, Tunesien, und in die Türkei muss der Fahrer an die Grüne Versicherungskarte denken, die ihm seine Assekuranz ausgestellt hat. Allerdings gilt es, die Gültigkeit zu checken, denn die Bescheinigungen haben ein Verfallsdatum. Ältere Fahrzeuge ohne EU-Kennzeichen müssen einen „D“-Länderaufkleber tragen. Die Reiseinformation für jedes Land erteilen alle Automobilclubs sowie das Bundesaußenministerium.

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