Young- und Oldtimer nicht über Dritte

Vom Kauf eines Young- oder Oldtimers ist abzuraten, wenn ein Autohändler ihn im Auftrag anbietet. Ebenfalls nicht vertrauenswürdig ist laut Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge (DEUVET) das so genannte Kurz-, Übersicht- oder Schnellgutachten eines Kfz-Sachverständigen, das über den technischen Zustands eines Fahrzeugs mit 20 Jahren und mehr auf dem Buckel informieren soll.

Gemäß DEUVET-Vizepräsident Götz Knoop bedeutet der Vermittlungsauftrag an einen Autohändler, ein betagtes Fahrzeug an den Mann zu bringen, und dass der Händler für dieses Geschäft seinen Namen nicht hergeben möchte.

Interessenten seien gut beraten, wenn sie sich ausschließlich auf Young- oder Oldtimer konzentrierten, die ein Autohändler unter seinem Namen und damit auch auf sein Risiko hin anbietet. Da dürfe man voraussetzen, dass der Verkäufer weiß, was er feilhält und dafür auch gerade steht.

„Kurzgutachten sind keine Vollgutachten, was oftmals vergessen wird“, mahnt Knoop weiter an. Wer sich für einen Young- oder Oldtimer interessiert, sollte auf ein Vollgutachten bestehen. Denn unabhängig von modelltypischen Mängeln hat jedes Fahrzeug seine eigene Geschichte, die den technischen Zustand prägt. Das Rundum-Gutachten solle nicht älter als zwei Jahre sein.

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