Recht: Auslagenpauschale nach unverschuldetem Verkehrsunfall

Dem Opfer eines Verkehrsunfalls steht eine Entschädigung für seine Lauferei, die nötigen Telefonate, die Übersendung der Schadensmeldungen und ähnliches zu. Da oft keine Belege vorliegen, hat sich eine Pauschale eingebürgert.

Wer ohne Rechtsanwalt einen unverschuldeten Verkehrsunfall selbst reguliert, wird jedoch häufig feststellen, dass die Versicherer diesen Betrag gänzlich „vergessen“. Und auch die Höhe der sogenannten Auslagenpauschale ist heiß umkämpft. Vor der mittlerweile schon länger zurück liegenden Euro-Umstellung waren 50 DM gängig.

Diese Summe haben die Versicherer unter Abweichung von der korrekten Umrechnung auf 25 Euro, teilweise sogar auf nur 20 Euro, gekürzt. Inzwischen scheint sich aber der Trend durchzusetzen, die Auslagenpauschale auf 30 Euro anzuheben (AG Frankfurt/M, 29 C 1465/08 – 48, LG Aachen, 9 O 360/04, LG München I, 19 O 11081/02).

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