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Das H-Kennzeichen wird nach einer neuen Regelung des Bundesverkehrsministeriums erst nach einer schärferen Kontrolle vergeben. Das dürfte nicht zuletzt daran liegen, das das H-Kennzeichen steuerbegünstigt wird. Die ab dem 1. November 2011 in Kraft tretende Regelung besagt, das nun eine Zustandsnote 2 oder besser vergeben werden muss, um die Steuerbegünstigung zu erhalten. Bisher reichte beim Erhaltungszustand historischer Fahrzeuge noch die Note 3 aus. Eine entsprechende Zustandsnote 2 wird vergeben, wenn das Fahrzeug original und mängelfrei ist. Natürlich darf das Fahrzeug auch Gebrauchsspuren aufweisen, den Prüfern kommt es in erster Linie auf den originalen Zustand an.
Laut Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ), wird die Note 3 vergeben, solange das Fahrzeug gebrauchsfertig und weitestgehend rostfrei ist.
[foto id=“383262″ size=“small“ position=“right“]Oldtimergutachten entscheidet am Ende über Vergabe des H-Kennzeichens
Möchte jemand seinen Oldtimer mit einem solchen Kennzeichen versehen lassen, ist das Gutachten dafür ausschlaggebend. Prüforganisation wie die Dekra, TÜV oder KÜS stellen ein solches Gutachten aus. Der Oldi muss in einem Pflegezustand sein, das Zulassungsdatum darf nicht jünger als 30 Jahre sein und ausserdem dürfen an dem Fahrzeug keine Umbaumaßnahmen mit moderne Anbauteilen erfolgt sein.
Umbaumaßnahmen erlaubt
[foto id=“383267″ size=“small“ position=“left“]Das soll nicht heißen, das gänzlich keine Umbaumaßnahmen erlaubt sind. Solange nachweisbar originale Teile verbaut worden sind und das Fahrzeugmodell als soches auch wiederzuerkennen ist, dürfen diese erhaltenden Maßnahmen getroffen werden. Bisher mussten Besitzer historisch wertvoller Fahrzeuge nachweisen, das Umbaumaßnahmen während des ersten Jahrzehnts nach Erstzulassung vorgenommen worden sind. Solange diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Prüfgesellschaft dies bescheinigt steht dem H-Kennzeichen nichts mehr im Wege und dem Oldtimer und seiem Besitzer stehen wieder einige Jahre steuerbegünstigten Fahrens bevor.
geschrieben von Georg Grams veröffentlicht am 06.10.2011 aktualisiert am 06.10.2011
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