ADAC-Privathaftpflicht: Pedelecs eingeschlossen

Ob die Folgen eines Unfalls mit einem Pedelec – einem Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung – über die Privathaftpflicht versichert sind, ist laut ADAC nach wie vor unklar.

Der Grund

Noch immer ist nicht eindeutig geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Pedelecs als Fahrrad anzusehen und damit von der privaten Haftpflicht-Versicherung erfasst sind. Wer mit einem Fahrrad mit Elektromotor einen Verkehrsunfall verursacht, kann also auf den Kosten sitzen bleiben – bei Personenschäden kann das in siebenstellige Euro-Höhen schnellen.

Der ADAC bietet jetzt eine Privathaftpflicht-Versicherung an, die unter anderem auch Schäden durch den Gebrauch von Pedelecs bis 25 km/h abdeckt. Die Police gibt es für Singles und Familien mit einem „Basis-“ und einem „Exklusiv“-Vertrag: in der Basis-Version mit bis zu fünf Millionen Euro Deckungssumme je Versicherungsfall, in der Exklusiv-Variante mit bis zu zehn Millionen Euro pro Fall.

Im Exklusiv-Vertrag sind gegenüber der Basis-Police zusätzliche Leistungen enthalten. Dazu gehört die Forderungsausfalldeckung, wenn der Versicherte von einem Dritten geschädigt wird, der aber nicht dafür aufkommen kann. Oder auch der Einschluss deliktunfähiger Kinder, selbst bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Außerdem kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die bei ehrenamtlichen Tätigkeiten entstehen.

Die Basis-Versicherung kostet 41 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 59 Euro für Familien, die Variante Exklusiv schlägt mit jährlich 47 Euro beziehungsweise 72 Euro zu Buche.

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