ADAC: Rechtzeitiges Blinken verhindert Unfälle

Eine ADAC Untersuchung belegt: Lediglich zwei von drei Autofahrern blinken vor dem Herausfahren aus einer Parklücke, einem Spurwechsel oder dem Abbiegen. Die Dunkelziffer der Blinkmuffel ist jedoch noch weitaus höher. Zudem bedeutet das Nichtblinken eine Gefahr anderer Verkehrsteilnehmer.

Muffel-Typologie

Für die hohe Zahl der Blinkmuffel gibt es viele Gründe: Manchen Verkehrsteilnehmern ist die Betätigung des Richtungsanzeigers einfach nur lästig, andere sind sich der Gefahr nicht bewusst. „Manche Fahrer finden einen kleinen Regelbruch cool und entwickeln eine gewisse Allmachtsphantasie“, erklärt ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Zudem bleibt unterlassenes Blinken oft unentdeckt und ohne Sanktionen. „Das ist fatal, denn dadurch wird fehlerhaftes Verhalten generalisiert und nicht mehr als Regelverstoß wahrgenommen“, so Chiellino.

Rechtlicher Rahmen

In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, wann zu blinken ist: Beim Wechsel der Fahrspur, beim Überholen und wieder Einordnen, beim Vorbeifahren an einem Hindernis und natürlich bei jeder Richtungsänderung – und damit auch, wenn man einer abknickenden Vorfahrt folgt. Im Kreisverkehr gilt: Beim Einfahren ist Blinken nicht zulässig, beim Ausfahren jedoch Pflicht.

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