Aktionsplan an Tankstellen: Kein Alkohol an Jugendliche

Ein überarbeiteter Aktionsplan zum Jugendschutz an Tankstellen wurde nun vorgestellt. Mit diesem soll unter anderem die vor einem Jahr festgesetzte Selbstverpflichtung, beim Alkoholverkauf an Kraftstoffstationen den Schutz Minderjähriger konsequent einzuhalten, fortgesetzt und intensiviert werden.

Bis 2011 sollen über 80 Prozent der Tankstellen mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet sein, 40 Prozent der Kassensysteme sollen eine Jugendschutzfunktion aufweisen und 50 000 weitere Tankstellenmitarbeiter Schulungszertifikate erworben haben. Bislang haben nach Angaben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, 25 000 Mitarbeiter eine solche Schulung absolviert.

Der Aktionsplan wurde von der Drogenbeauftragten und Vertretern der Tankstellenverbände wie dem Mineralölwirtschaftverband (MWV) und dem Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) erarbeitet. Der Plan gilt, im Gegensatz zu einzelnen Nachtverkaufsverboten, bundesweit und rund um die Uhr.

Pauschale Verkaufsverbote enthält der Plan jedoch nicht. Nach Ansicht des BTG sei es sinnvoller, statt ordnungspolitischer Maßnahmen auf Eigenverantwortung zu setzen. Diese würde mit dem aus fünf Modulen bestehenden Aktionsplan gefördert. Zu den Modulen zählt überwiegen die Schulung der Tankstellenmitarbeiter, bei der nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert werden, sondern vor allem eine effiziente Kommunikation mit Jugendlichen vermittelt wird. Zudem sollen elektronische Warnhinweise in den Kassen helfen, die beim Einscannen alkoholischer Getränke automatisch die Altersbegrenzung anzeigen.

In einem weiteren Modul wird der besonderen Situation einzelner Tankstellen Rechnung getragen, die sich im Umfeld sozialer Brennpunkte befinden. In lokalen Netzwerken sollen in Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden sowie Mitbewerbern aus dem Einzelhandel vor Ort Lösungen zum Jugendschutz gefunden werden, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

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