BMW 7er

Amerikas NHTSA und der technische Fortschritt

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Er könnte, wenn er dürfte. Doch in den USA darf ein neuer BMW der 7er-Reihe noch längst nicht alles, was er kann. Davon gehen zumindest die Münchener aus. Ihr Extra „Ferngesteuertes Parken“ könnte im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ein Bannstrahl treffen. Die strengen Vorschriften der Sicherheitsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) stehen nämlich genau genommen dem Einsatz dieses praktischen Fahrerassistenten entgegen. Doch das ist nicht der einzige Knüppel, den die NHTSA dem technischen Fortschritt aus Deutschland zwischen die Räder werfen könnte. Auch Audi gehört zu den Leidtragenden. Wenn die Garage oder die freie Parklücke sehr eng ist, bietet BMW eine vernünftige Lösung an: Als weltweit erstes Serienauto kann der 7er dort ohne Fahrer am Steuer hinein- und wieder herausmanövrieren. Die Option „Ferngesteuertes Parken“, die seit November vergangenen Jahres bestellbar ist, ermöglicht so die komfortable Nutzung schmaler Stellflächen. Das Vorwärts-Hinein- und das Rückwärts-Herausfahren werden vom Fahrer außerhalb des Fahrzeugs mit dem BMW-Display-Schlüssel in Gang geetzt und vom Fahrzeug teilautomatisiert ausgeführt. Dabei lenkt der Wagen selbstständig, wobei der Vorgang jederzeit mit dem Schlüssel abgebrochen werden kann. Bei erkannten Hindernissen bremst das System selbstständig und hält bei Bedarf an. Nach dem Einparken dient der Schlüssel zum Abschalten des Motors, und beim Abholen lässt er sich mit ihm auch wieder starten. Auch der BMW 750i, den Redakteure der jede Woche in allen 50 Staaten ausgestrahlten Radiosendung „Car Pro Show“ zum Autotest bekamen, hatte dieses Feature – allerdings auf „außer Betrieb“ geschaltet. Denn mit den strikten Vorgaben der US-Sicherheitsbehörde ist nach Auffassung von BMW nicht zu spaßen. Sie verlangen, dass der Fahrer das Bremspedal des Autos niederdrückt, bevor sein Automatikgetriebe von „Park“ auf „Drive“ geschaltet werden kann. Doch wie soll das gehen, wenn der Fahrer neben dem Wagen steht? BMW interpretierte in vorauseilendem Gehorsam das Gesetz daher als Verbot, das Selbstparker-System ohne menschlichen Fahrer an Bord zu betreiben. Zwar lenkte die NHTSA Anfang Januar ein, nachdem BMW um eine Sondergenehmigung gebeten hatte, die Vorschrift FMVSS 114 (rollaway prevention = Einrichtung gegen unbeabsichtigtes Wegrollen) großzügig zu interpretieren. In einem vier Seiten langen Brief an Samuel Campbell, Chef von BMW of North America, gab NHTSA-Anwalt Paul A. Hemmersbaugh Anfang Januar zu: „Der Text ist in der Tat sehr vage formuliert“, weshalb sich Campbell keine Sorgen machen müsse. Konsequenterweise werde die Behörde demnächst das ferngesteuerte Parken auch offiziell erlauben. Dennoch bleibt BMW skeptisch. Ein Sprecher des Unternehmens in den USA kündigte an, zukünftig werde die 7er-Reihe auch in Amerika mit dem sinnvollen Extra ausgerüstet, aber „einen Zeitpunkt dafür haben wir noch nicht festgelegt“. Denn die Mühlen der NHTSA mahlen bisweilen extrem langsam. Adaptive Frontscheinwerfer sind zwar inzwischen erlaubt, nicht aber neue Licht-Techniken wie die Matrix Laser-Scheinwerfer von BMW und Audi sowie manche Ausführungen adaptiver LED-Lampen, die in Europa längst zu haben sind. Sie fallen in den USA unter den Tisch. Die National Highway Traffic Safety Administration denkt zwar über neue Gesetze nach, die es ermöglichen könnten, Autos der nächsten Generation mit modernen Scheinwerfer-Techniken auszurüsten. Doch das kann dauern. Die Untersuchungen starteten 2007. Bis jetzt gab es auch nach acht Jahren noch keine Bewegung in der Angelegenheit.

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