Arbeitsgericht: Kündigung trotz „faulem Schwein“ in der Werkstatt nicht gerechtfertigt

Die Beleidigung eines Kunden muss nicht zwangsläufig die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Dies geht aus dem Entscheid eines Landesarbeitsgerichts hervor.

 

Zum Fall: «Ich liefere hier seit Jahren, und jetzt geh aus dem Weg, du Arsch.» Mit diesen Worten machte sich ein Lkw-Fahrer Dampf. Er beschimpfte den Liegenschaftsverwalter des Kunden, weil dieser annahm, dass die Deckenhöhe der Anlieferung sehr niedrig sei und so zwischen LKW und Decke nur wenig Platz gewesen wäre. Ob beim Rangieren Deckenteile und Rohre beschädigt wurden konnte nicht geklärt werden. Der Herr forderte den LKW-Fahrer auf, nicht weiter zu fahren, worauf es zu dem heftigen und beleidigenden Wortwechsel kam. In dem Streit soll er den Gesprächspartner noch weitere fünf Mal als «Arschloch» beleidigt haben. Danach erhielt der Fahrer bei dem Kunden Hausverbot.[foto id=“334229″ size=“small“ position=“right“]

Der Fahrer argumentierte später, dass er nicht erkannt habe, dass sein Gegenüber beim Kunden arbeite. Er habe ihn für einen Passanten gehalten, der sich lediglich habe aufspielen wollen. Der Arbeitgeber setzte den aufmüpfigen Lkw-Fahrer vor die Tür. Daraufhin klagte dieser gegen seine fristlose Kündigung vorm Landesarbeitsgericht (LAG). Das LAG Schleswig- Holstein entschied (AZ 4 Sa 474/09), dass der Arbeitnehmer lediglich hätte abgemahnt werden dürfen. Zudem könne er bei der großen Spedition auch anderweitig als Fahrer eingesetzt werden. Nicht nur das LAG gab der Klage statt, sondern auch der Betriebsrat widersprach der Kündigung, weil auch der Beleidigte einen unfreundlichen Ton angeschlagen habe. Der Arbeitgeber musste den LKW-Fahrer also zurücknehmen und ihm den in der Zwischenzeit aufgelaufenen Annahmeverzugslohn zahlen.

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Mit dieser Entscheidung setzt sich ein Trend in der Rechtssprechung fort, wonach ein kräftiger Umgangston in bestimmten Branchen toleriert wird. So rechtfertigte die Aussage «Beweg‘ doch selber deinen Arsch, du bist doch auch ein faules Schwein» nach der Entscheidung des LAG Düsseldorf (AZ 12 Sa 1190/08) ebenfalls keine fristlose Kündigung.

Sind auch Sie der Meinung, dass dieser Umgangston in der Automobilbranche zur Normalität geworden ist. Spricht man so mit seinen Kollegen oder gar mit den Kunden? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Schreiben Sie uns einen Kommentar oder nehmen Sie an unserer kleinen Umfrage teil.

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Markus Müller

Dezember 7, 2010 um 12:03 pm Uhr

Hmmm… also Beleidugungen, grade gegenüber den Kunden gehen mal garnicht. Jedoch gehört es ja leider zumeinen anscheinend mitlerweile zum Guten Ton in der Geschäftswelt den Kunden als störend zum empfinden und ihn das auch spüren zu lassen.

Aber ich muss dem gericht recht geben. Eine Abmahnung hätte da erstmal gereicht.

Gast auto.de

Dezember 7, 2010 um 9:32 am Uhr

Na klasse, dann kann ich in Zukunft meiner Laune freien Lauf lassen. Da kann mir nichts passieren….Trotz alledem sollen Kraftausdrücke gegenüber Kollegen nicht verwendet werden, erst recht nicht gegenüber Kunden.

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