ATU: Schärfere Winterreifenregeln in Österreich

Wer plant, in diesem Winter mit dem eigenen Auto nach Österreich zu fahren, sollte vor Reiseantritt noch einmal die Bereifung seines Fahrzeugs überprüfen. Nur Fahrer, deren Autos mit einer Reifen-Mindestprofiltiefe von vier Millimetern unterwegs sind, fahren dort vorschriftsmäßig. Wird der Grenzwert unterschritten, gilt das als Gefährdung des Verkehrs. Dies kann eine Strafe von bis zu 5000 Euro sowie den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Viele Urlauber beachten bei der Reise ins Nachbarland nicht, dass zwischen den Straßenverkehrsordnungen beider Länder in Sachen Winterreifenpflicht erhebliche Unterschiede bestehen. „Während Winterreifen in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von nur 1,6 Millimetern aufweisen müssen, sind bei unseren Nachbarn zwingend vier Millimeter vorgeschrieben“, sagt Jochen Haag, Leiter Bereich Reifen und Felgen bei A.T.U. „Nur mit einer ausreichenden Profiltiefe können die speziellen Eigenschaften der Winterreifen greifen, ansonsten verlängert sich der Bremsweg bei Matsch und Schnee um einige – oftmals entscheidende – Meter“, erklärt der Reifenexperte die Bedeutung der Mindestprofiltiefe für die Fahrsicherheit bei kalten Temperaturen.

Die österreichische Winterreifenpflicht gilt von Anfang November bis Mitte April bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die im Dezember 2010 in Kraft getretene Neuregelung der deutschen Straßenverkehrsordnung definiert hingegen keinen speziellen Zeitraum. Außerdem sollte beachtet werden, dass bei allen Autofahrten in Österreich das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht ist. Wer dies missachtet, muss bei einer Anzeige mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro rechnen.

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