Auch Rosenmontagswagen brauchen TÜV-Gutachten

Am Rosenmontag ziehen wieder die Karnevalsumzüge durch die Straßen. Damit auch in der fünften Jahreszeit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, benötigen alle Karnevalswagen vorher ein Gutachten, so wie es zum Beispiel TÜV Rheinland erstellt.

Für Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, sowie für Wagen, die erheblich verändert wurden und auf denen Personen transportiert werden, gelten ganz besondere Bestimmungen. Diese betreffen sowohl die Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländer als auch Bänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten.

Grundlage für die Überprüfungen ist die bundeseinheitliche Regelung „über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“. So dürfen laut den Rechtsexperten der ARAG Personen nur während der Umzüge und bei Schritttempo auf den Wagen mitfahren. Die Teilnahme am normalen Straßenverkehr ist verboten.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

zoom_photo