Ausstattung und Restwert – Ohne Klima geht es nicht

Wer seinen Neuwagen in dem Bewusstsein kauft, ihn später wieder verkaufen zu wollen, sollte auf eine gute Ausstattung achten. Dabei gilt aber nicht immer „viel hilft viel“. Vor allem in den kleinen Klassen bringt übertriebener Luxus keinen Preisvorteil.

So erhöht etwa eine Lederausstattung erst ab der oberen Mittelklassen den Wiederverkaufswert. Bei Kleinwagen, Kompakten und Mittelklasseautos hingegen honoriert der Gebrauchtwagenkäufer laut dem Marktbeobachter Eurotax Schwacke den finanziellen Mehraufwand des Vorbesitzers nicht. Ähnlich ist es etwa mit Xenonlicht, Automatikgetriebe und Navigationssystem, die ebenfalls erst ab der oberen Mittelklasse Einfluss auf den Preis des Gebrauchten haben.

Auf einige Extras sollten Neuwagenkäufer mit Wiederverkaufsabsicht aber keinesfalls verzichten. So sind etwa Zentralverriegelung, elektrische Fensterheber vorne und eine Klimaanlage Pflicht, will man keine deftigen Preisabschläge in Kauf nehmen. Der Schleuderschutz ESP ist ab der Kompaktklasse aufwärts ein Muss; und selbst bei Kleinwagen erhöht er den Wiederverkaufswert.

Eher negativ auf den erzielbaren Preis hingegen wirkt sich die Anhängekupplung aus. Denn Autos, die häufig als Zugfahrzeug genutzt werden, verschleißen schneller als Autos ohne regelmäßigen Einsatz im Gespann.

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