Dashcam

Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?

auto.de Bilder

Copyright: Mio

Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten „Dashcams“ als Beweismittel bröckelt. Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen (AG Nürnberg 18 C 8938/14).

Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das „nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers“, schreibt die Fachzeitschrift „Busfahrer“.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo