BEWEISMITTEL

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Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?

Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten "Dashcams" als Beweismittel bröckelt. Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen (AG

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