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Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?

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Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten „Dashcams“ als Beweismittel bröckelt. Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen (AG Nürnberg 18 C 8938/14).

Nach Ansicht des Gerichts wiegt die Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer als das „nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers“, schreibt die Fachzeitschrift „Busfahrer“.

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