Autofahrer: Die Reform auf den Punkt gebracht

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Alles neu macht der Mai: Das gilt in diesem Jahr ganz besonders für die deutschen Autofahrer. Die müssen nämlich ab dem 1. Mai mit dem neuen Punktesystem auskommen – ob sie wollen oder nicht. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Doch es ist nicht einfach, in diesem Änderungs-Dschungel den Überblick zu behalten. Deshalb fasst der ADAC die Reform jetzt noch einmal als kleine Hilfestellung zusammen. Die wichtigste Änderung: Statt wie bisher bei 18 Punkten wird der Führerschein künftig schon bei acht Punkten entzogen.

Für Verkehrsverstöße oder Straftaten gibt es künftig nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben: ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten, drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Punkteabbau ist auch im neuen System möglich: Beim Stand von ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Und wann werden Punkte gelöscht? Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren, Eintragungen mit zwei Punkten nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten nach zehn Jahren.

Die Eintragungsgrenze wird von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Delikte, die heute unter der neuen Eintragungsgrenze von 60 Euro liegen, aber wegen ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit weiter Punkte nach sich ziehen, werden ab dem 1. Mai 2014 teurer: zum Beispiel Telefonieren am Steuer oder ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Aber auch Delikte, die in Zukunft nicht mehr eingetragen werden und deren Punktewegfall kompensiert werden soll, werden zum Teil teurer. So das Einfahren in eine Umweltzone: Das kostet 80 Euro statt bislang 40 Euro, das Fahren ohne Kennzeichen erhöht sich von 40 Euro auf 60 Euro.

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