Autohäuser befolgen Kennzeichnungspflicht nicht immer

Autohäuser müssen an oder neben den zum Verkauf stehenden Fahrzeugen die jeweiligen Verbrauchs- und Emissionswerte anbringen. Das ist Teil der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht. Doch nur 15 von 34 Autohäuser halten sich vollständig an die Vorgaben.

Das hat eine nicht repräsentative Stichprobe der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Bei zwei Autohäusern wurden ausschließlich die sparsamen Modelle gekennzeichnet, obwohl per Gesetz jedes Fahrzeug gekennzeichnet werden muss. Außerdem müssen die Händler eine Liste mit den CO2-Werten aller angebotenen Modelle aushängen.

Auf Anfrage sind Autohäuser zudem dazu verpflichtet, einen Leitfaden zu Emissionen und Verbräuchen jedes Herstellers, dessen Autos verkauft werden, auszuhändigen. Bereits 2004 gab es eine ähnliche Kontrolle. Damals war bei nahezu jedem zweiten Autohaus die Kennzeichnungspflicht überhaupt nicht umgesetzt worden, dies ist heute die Ausnahme.

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