Autoinformationen polizeilich weiter verwertbar

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Die Informationen von Unfalldatenschreibern wie dem automatischen E-Call-System sollen auch weiterhin von Polizei und Gerichten ausgewertet werden dürfen. Eine sofortige Löschung der Daten, wie es Verbraucher- und Datenschützer gefordert hatten, empfehlen die Teilnehmer des 52. Verkehrsgerichtstages in Goslar nicht. Solche Zugriffe auf die Daten solcher Black-Boxen sollen aber klar geregelt werden.

„Für Unfalldatenschreiber ist ein Standard vorzuschreiben“, heißt es in der Empfehlung der Experten. Gleichzeitig fordern die Verkehrsexperten aber, dass der Gesetzgeber dafür zu sorgen hat, dass jede Speicherung für private Mehrwertdienste für Versicherer, Autoclubs oder Hersteller von demAutofahrer extra freigegeben werden muss. Zudem soll der Autobesitzer genau darüber aufgeklärt werden, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält. Auch über Änderungen muss frühzeitig informiert werden. Fahrer sollen direkt im Fahrzeug informiert werden. Wer freiwillig oder vertraglich einer Datenübermittlung an Dienstleister wie Pannendienste, Versicherungen oder Kfz-Hersteller zustimmt, soll zudem jederzeit das Recht haben, den freiwilligen Datenfluss zu stoppen.

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