Autolobby schrieb Rechtsverordnung für Bundesministerien

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Die deutsche Automobilindustrie hat laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Kennzeichnung der CO2-Effizienzklassen für Pkw möglicherweise rechtswidrig beeinflusst.

Die gemäß einer EU-Richtlinie ausgestaltete und seit Dezember 2011 gültige Systematik der CO2-Effizienzklassen bevorzuge deutsche Autos, so die Organisation. Dies stelle einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht dar und diskriminiere ausländische Hersteller. Die Umwelt-Organisation bereitet daher eine offizielle Beschwerde bei der EU vor und fordert die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen.

Die Organisation sieht die möglicherweise rechtswidrige Energiekennzeichnung von Pkw deutscher Hersteller durch bislang unzugängliche Dokumente belegt: Dreieinhalb Jahre hatte es gedauert, bis die DUH Akteneinsicht zum Zustandekommen einer Novelle der Energiekennzeichnung von Pkw erhalten hatte. Auf der Grundlage dieser Kennzeichnung können schwere, viel Kraftstoff verbrauchende Pkw wie etwa große SUVs in eine bessere Effizienzklasse eingestuft werden als Kleinwagen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg im Juli dieses Jahres erklärte die Verweigerung der Akteneinsicht für rechtswidrig. Zunächst gelang es jedoch der schwarz-gelben Bundesregierung, die Akten-Herausgabe auf einen Zeitpunkt nach der Wahl zu verzögern. Erst jetzt lässt sich die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nachlesen.

In den Akten sei erkennbar, wie die Automobilindustrie Einfluss auf die Ausgestaltung der Rechtsverordnung genommen habe. Nach Angaben der Umwelt-Organisation sei der Schulterschluss zwischen Bundesregierung und deutschen Autokonzernen in der vergangenen Legislaturperiode noch enger gewesen als bisher angenommen. So soll die Autolobby laut DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nicht nur die Grundzüge der Rechtsverordnung verfasst haben, sondern auch die Abstimmung zum BMU (Bundesumweltministerium) selbst betrieben haben. So könne unter anderem die Gewichtsabhängigkeit der Energiekennzeichnung für eine Bevorzugung von schweren Fahrzeugen sorgen.

Die Umwelt-Organisation fordert vor diesem Hintergrund auch CDU/CSU und SPD auf, im Zuge der bis zum 1. Dezember 2014 anstehenden Überprüfung der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung, „die massive, ökologisch und wettbewerbsrechtlich fragwürdige Bevorzugung von schweren Fahrzeugen zu beenden“.

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