Autonews vom 03. September 2014

{PODCAST}

Themen heute:   

Kiekert setzt neuen Maßstab im Leichtbau von Schließsystemen   ///   Auf dem Pariser Autosalon: Outlander PHEV Concept-S Sportiv und progressiv   ///   Dashcam: Kein Beweismittel!

Foto: Kiekert AG

 

1.

Diät ist in, so weit das Auge reicht. Das gilt in hohem Maß auch für Automobile denn: Gewicht kostet Sprit! Man glaubt gar nicht, wo überall bemi Auto Gewicht reduziert werden kann. Beispiel: Bei den Türschlössern, ein Fünftürer hat beispielsweise fünf davon, die alle etwas wiegen. Die Kiekert AG, der Weltmarktführer für automobile Schließsysteme, hat über zwei Fahrzeug-Generationen hinweg das Gewicht ihrer Schließsysteme im Vergleich zu marktüblichen Schlössern mit gleicher Funktionstechnik um 40-50 Prozent reduziert. Dabei setzt Kiekert auf Leichtbauwerkstoffe, neue Fertigungsverfahren sowie auf eine erhöhte Funktionsintegration bei gleichzeitiger Bauraumreduzierung. Allein innerhalb der letzten Fahrzeuggeneration hat der Automobilzulieferer Gewichtseinsparungen von 1-3 Kilogramm pro Fahrzeug in den Plattformsegmenten „Premium-Plattform“ und „Alpha Plattform“ (Volumenmarkt) erzielt.  

Foto: Kiekert AG 

2.

Zwei Jahre nach dem erfolgreichen Debüt des SUV-Crossovermodells  Plug-in Hybrid Outlander, präsentiert Mitsubishi Motors auf dem diesjährigen  Pariser Autosalon ein weiteres Plug-in-Hybridfahrzeug: die Studie Outlander PHEV Concept-S.„Sporty and Sophisticated“ nennt Mitsubishi die akzentuierte Designsprache dieser einzigartigen Kombination von kraftvoller „Twin Motor“-Allradperformance (zwei Elektromotoren), hoher Laufruhe und erstklassigen Onroad-Fahreigenschaften.

Foto: MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH    

 

3.

Bilder einer im Auto installierten Dashcam, die permanent den Bereich vor oder hinter dem eigenen Auto filmt, sind vor Gericht als Beweismittel nicht verwendbar. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Amtsgericht München. Derartige Aufnahmen stellen dem Gericht zufolge einen erheblichen Verstoß gegen fremde Persönlichkeitsrechte dar. Mit Hilfe einer sogenannten Dashcam oder Car-Cam können Autofahrer den Bereich vor beziehungsweise hinter dem eigenen PKW ständig filmen. Mancher verspricht sich davon eine bessere Beweislage im Fall eines Unfalls.

Das Amtsgericht München beschäftigte sich ausführlich mit der Frage, ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig seien – und verneinte dies. Das Gericht war der Ansicht, dass das ständige, anlasslose Filmen fremder Personen ein Verstoß gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen das Bundesdatenschutzgesetz sei. Die Überwachung öffentlicher Bereiche mit Videokameras sei nur zulässig, wenn es dafür einen konkreten Grund gebe.

 

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