Autonews vom 05. April 2013

{PODCAST}

Themen heute:   

Ford wertet die Mondeo-Baureihe mit dem besten Angebot aller Zeiten nochmals auf   ///   Carsharing für zwei Drittel der Deutschen noch keine Option   ///   Kampf dem Schilderwald: Neue StVO ist in Kraft!

1.

Zwei neue Editionsmodelle, aufgewertete Lieferumfänge für die Ausstattungslinien Ambiente, Trend und Titanium, zwei weitere ECOnetic-Motorisierungen und ein Einstiegspreis von 19.990 Euro: Ab sofort präsentiert sich die Ford Mondeo-Familie speziell für Privatpersonen so attraktiv wie nie zuvor. So ist das neue Editionsmodell „Cool & Sound“ in Verbindung mit dem 88 kW (120 PS) starken 1,6-Liter-Benziner bereits für weniger als 20.000 Euro erhältlich – inklusive manueller Klimaanlage, dem Audiosystem 6000CD und vielen anderen Seriendetails. Speziell auf die Vorlieben von Firmenwagen-Kunden hat Ford den Mondeo in der „Business Edition“ ausgerichtet. Sie ist ab 29.000 Euro erhältlich. Generell gilt: Dank eines umfassenden Upgrades biegt der bewährte Ford Mondeo mit großer Dynamik auf die Zielgerade seines Produktzyklus ein.

2.

Erst sieben Prozent der Führerscheinbesitzer in Deutschland nutzen Carsharing-Angebote – knapp ein Drittel ziehen es aber in Erwägung. Für 63 Prozent kommt die gemeinschaftliche Nutzung eines Autos vorerst nicht in Frage. Kein Wunder, dass sich 40 Prozent auch nicht mit den Haftungsbedingungen auskennen. Dies sind Ergebnisse einer Online-Befragung von mehr als 900 Führerscheinbesitzern in Deutschland, die von der AachenMünchener Versicherung durchgeführt wurde. Trotz steigender Benzinpreise spielt das Thema Carsharing bei den Autofahrern in Deutschland bislang kaum eine Rolle. Nur jeder Dritte zieht die Nutzung solcher Angebote in Erwägung. Weitere 29 Prozent der Befragten interessieren sich laut Umfrage nicht für Carsharing, weil sie zu wenig darüber wissen.

3.

Nicht alles, was am 1. April passiert, ist ein Scherz, auch wenn es manchmal so wirkt. So ist am 1. April 2013 eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Ein Hauptziel besteht darin, den Schilderwald auf deutschen Straßen zu reduzieren. Es gibt jedoch auch einige neue Regeln, so die D.A.S.. Unter anderem wird die Winterreifenpflicht konkreter, Krafträder müssen tagsüber Abblend- oder Tagfahrlicht verwenden, Inline-Skater und Rollschuhfahrer werden – bei Fehlen besonderer Schilder – auf den Gehweg verbannt. Neu eingeführt wurde ein Überholverbot an Bahnübergängen. Dieses gilt zwischen dem Warnschild und dem Bahnübergang (§ 19). Ein Blick in die neue StVO kann jedenfalls nichts schaden!

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