Autoverleihen

Autoverleihen kann teuer werden

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Der Fluch der guten Tat: Verleihen Autofahrer ihren Wagen privat, droht vor allem im Falle eines Unfalls Ärger. Denn Gefälligkeiten rund ums Autofahren sind nicht unproblematisch und können richtig teuer werden. In meisten Versicherungsverträgen ist der Kreis der Fahrer beschränkt und das Verleihen des Autos somit nicht ohne Weiteres möglich. Mehrere Nutzer und vor allem junge Fahrer kosten eine höhere Versicherungsprämie. Wer gegen diese Tarifbestimmungen verstößt und einen Fremden fahren lässt, muss nach einem Unfall mit Konsequenzen rechnen.

Teure Nachzahlungen und Strafen

Bei einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schäden, die einem Dritten entstanden sind. Der Versicherte muss jedoch im Anschluss die Beiträge nachzahlen, die er aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zuvor gespart hat, erklärt Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt. Zudem muss der Autobesitzer mit einer Strafe rechnen, wie sie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlen hat. „Wer bei seiner Versicherung angibt, dass beliebige Fahrer das Auto nutzen dürfen, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite“, so Wagner.

Unterschiede zwischen den Versicherern

Bei den meisten Versicherern fällt das Bußgeld wegen „unzutreffender Angaben“ saftig aus. So verlangen beispielsweise Allianz, Cosmos, HDI, Nürnberger oder R+V die doppelte Jahresprämie. Noch härter geht die WGV vor, wenn der Kunde gleich mehrere falsche Angaben gemacht hat. Dann wird die doppelte Jahresprämie als Strafe erhoben. Demgegenüber begnügt sich die VHV mit der Hälfte einer Jahresprämie und die HUK-Coburg, die DEVK und die Zurich verzichten sogar ganz auf eine Strafe.

In Notfällen außer Kraft

In Notfällen gilt das Verleihverbot aber nicht. „Wem auf der Autobahn schlecht wird, der muss seinen Beifahrer ungestraft die Strecke nach Hause fahren lassen dürfen“, sagt Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Berlin.

Drittfahrerschutz

Den Ärger mit der Strafprämie kann man heute aber leicht vermeiden. Online kann sofort ein Drittfahrerschutz für sieben Euro pro Tag und Person hinzugebucht werden (www.appsichern.de). Noch günstiger wird es für Kunden, die bei der Nürnberger Versicherung eine Autopolice haben. Hier kostet die Option „Fahrerplus“ für die temporäre Erweiterung des Fahrerkreises fünf Euro pro Tag.

Nur Vollkaskoversicherte ohne Probleme

Doch es drohen noch weitere Fallstricke. So sollte man grundsätzlich nur vollkaskoversicherte Fahrzeuge leihen oder verleihen. Sonst muss der Entleiher den vollen Schaden am Fahrzeug zahlen, wenn er einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Trotzdem verliert der Autobesitzer bei einem rundum geschützten Fahrzeug sowohl in der Auto-Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung einen Teil seines Rabattes. In der Praxis zerbricht eine Freundschaft oder Bekanntschaft schnell, wenn es um 500 Euro oder gar 1.000 Euro geht. „Notfalls muss man den Freund oder Bekannten in Verzug setzen und ihn schriftlich auffordern, den Rückstufungsschaden innerhalb von 14 Tagen anzuerkennen“, so Verkehrsanwältin Reisert.

Führerschein zeigen lassen

Wird das Auto privat ohne Entgelt verliehen, lässt man sich auf jeden Fall den gültigen Führerschein des Entleihers zeigen. „Wer das nicht macht, muss sich grob fahrlässiges Verhalten anrechnen lassen“ warnt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aus Koblenz. Die Folgen eines Unfalls ohne Führerschein sind dramatisch – für Entleiher wie Verleiher. So zahlt zwar die Haftpflichtversicherung den Schaden gegenüber dem Dritten in vollem Umfang. Sie kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Autobesitzer oder vom Fahrer zurückholen. Auch den Schaden am eigenen Wagen erhält der Autobesitzer wahrscheinlich nicht voll ersetzt. Nach neuem Recht kommt es auf die Schwere des Verschuldens an. „Einen Abzug von 20 Prozent bis 30 Prozent halte ich für möglich“, sagt Experte Schubach. Noch dramatischer sind die Folgen natürlich für den Entleiher. Die Versicherung kann sich den restlichen Schaden am Unfallwagen in vollem Umfang wiederholen, denn der Fahrer hat eine bewusste Pflichtverletzung begangen. Zudem erhält er eine Geldstrafe und ein Fahrverbot.

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