Autoversicherung: Höheren Preisen ausweichen

Mit neuen Regional- und Typklassen in der Autoversicherung kommen auf viele der rund 43 Millionen PKW-Besitzer in Deutschland Beitragsveränderungen zu. Pechvögel müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer etwa in Remscheid wohnt und gleichzeitig einen Opel Zafira 1,4 mit 103 kW/140 PS fährt, muss ab 2014 für seine Autoversicherung mit Mehrprämie von mindestens 16 Prozent rechnen. Das hat die Unternehmensberatung Nafi aus Höxter in einer Musterrechnung ermittelt. Dabei hat sie über 200 Kfz-Versicherungstarife gegenüber gestellt. Beim Remscheider Zafira Fahrer verschlechtert sich nicht nur die Risikoklasse des Zulassungsbezirks, gleichzeitig geht auch die Einstufung des Modells in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko nach oben.

Für manche wird es teurer

Knapp 13 Prozent der Pkw-Besitzer erhalten in der Haftpflicht eine teurere Typklasse, in der Vollkasko sind es sieben Prozent und in der Teilkasko nur knapp drei Prozent. Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung beeinflussen in erster Linie die Fahrzeugart und die Fahrweise der Nutzer. In der Kaskoversicherung finden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden bei der Einstufung in die Typklasse Berücksichtigung. Wer hingegen in Düsseldorf oder Gütersloh wohnt und eine Ford C-Max 1.6 mit 88 kW/120 PS fährt, dürfte im nächsten Jahr tendenziell günstiger bei der Versicherung abschneiden. Viele Modelle, vor allem in der Vollkasko, erhalten auch eine günstigere Einstufung. Gleiches gilt für die Regionalklassen, denn die Prämie richtet sich auch nach dem Ort der Zulassung. Auch hier werden jedes Jahr je nach Schadenentwicklungen Bezirke noch oben oder unten gestuft.

Höhere Beiträge

Gleichzeitig werden die Kfz-Versicherer branchenweit bei allen Verträgen ab 2014 im Schnitt höhere Beiträge verlangen. Anfang Mai hatte die Kölner Gen Re Rückversicherungsgesellschaft prognostiziert, dass die Prämien in diesem Jahr in der Kfz-Haftpflicht um rund vier Prozent und in der Vollkasko um rund 5,5 Prozent steigen werden. Tatsächlich dürfte die Anpassungen aber viel höher ausfallen. Grund ist der Hagelsturm „Andreas“, der Ende Juli zu einem Mega-Schaden geführt hat. Allein auf die beiden großen Autoversicherer HUK-Coburg und Allianz entfielen rund 80 000 Schäden. Zudem können die Autoversicherer aus Kapitalanlagen nur noch eine geringe Rendite erwirtschaften. Schuld daran sind niedrige Zinsen. Für Kunden, die gleichzeitig negativ bei der Typ– und Regionalklassen umgestuft werden, sind Beitragserhöhungen von über 20-Prozent- möglich.

Wechsel kann Geld sparen

Viele Autofahrer können den Preiserhöhungen aber durch den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ausweichen. Dies zeigt schon der Musterfall des Opelfahrers aus Remscheid. So kostet die Jahresprämie für den Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschutz nach der Umstufung in einem „Komfort-Tarif“ mit freier Werkstattwahl auch bei Kaskoschäden ab rund 941 Euro. Im Marktschnitt zahlt der Autofahrer laut Nafi hingegen rund 1 290 Euro und für sehr teure Tarife sind über 2 000 Euro fällig, bei weitgehend vergleichbaren Leistungen. Die Kunden haben also hier vielfach ein Sparpotential von rund 50 Prozent. Zudem ist ein individueller Vergleich der Kfz-Versicherung über ein Vergleichsportal wie Nafi-auto.de, Check24.de oder Transparo.de mit relativ wenig Aufwand möglich. Der Vergleich ist kostenlos. Beim Abschluss erhält das meist als Versicherungsmakler arbeitende Portal eine Provision vom Versicherer. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei mehreren Portalen zu vergleichen, denn keiner der Anbieter bietet die volle Marktabdeckung. Einige 100 Euro weniger Prämie können vor allem Autofahrer sparen, die noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt erfahren haben.

Regulär – auch ohne Beitragserhöhung – können Kfz-Besitzer noch bis zum 30. November aus ihrer Autoversicherung aussteigen und sich einen günstigeren Anbieter suchen. Bei einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht. Eine bessere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unberücksichtigt. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung möglich. Entscheidend ist somit das Eingangsdatum der Rechnung beim Versicherten. Ganz wichtig: „Es kommt nicht auf den Gesamtbetrag an. Der Kunde hat ein Wahlrecht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht minimal steigt, ist der gesamte Vertrag kündbar, auch wenn gleichzeitig die Vollkasko deutlich billiger wird“, erläutert Ulrich Loske Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskoversicherung 25 (10-34), in Teilkasko 24 (10-33). Autofahrer erfahren die Typklasse ihres Fahrzeugs im Internet unter www.typklasse.de.

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