Autowaschanlagen in der Kontrolle

Der Autowäscher per Hand hatte es früher so einfach: Er schnappte sich Bürste beziehungsweise Schwamm, einen Eimer Wasser oder den Gartenschlauch, vielleicht noch ein Waschmittel – und los ging es. Inzwischen ist Autwaschen im öffentlichen Raum verboten.

Als Alternative bleibt nur die Waschanlage. Die unterliegt – natürlich – gesetzlichen Vorschriften. Und auch der Interessenvertreter der deutschen Automobilindustrie, der VDA, mischt mit, wenn es um die technische Ausstattung von Autowaschanlagen geht. Er hat „Kriterien für VDA-konforme Waschanlagen“ aufgestellt und vergibt ein Gütesiegel, wenn sie erfüllt werden.

Diese Konstellation schreit nach Kontrolle. Wo Kriterien aufgestellt werden, muss auch ihre Einhaltung nachprüfbar sein. Dieser Aufgabe stellt sich die Stuttgarter Firma „DTSquare GmbH“. Sie hat für den VDA ein Messsystem zur Überprüfung der Waschanlagen entwickelt und sorgt dafür, dass das Schadensrisiko für ein Fahrzeug und dessen Anbauten in der Waschstraße gering bleibt.

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