Rückruf der VW-Fahrzeuge

AvD hält Rückruf für überstürzt

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat den vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Rückruf der VW-Fahrzeuge als verfrüht, schlecht begründet und in der Wirkung zweifelhaft kritisiert. Die Begründung, bei den betroffenen Fahrzeugen sei die Betriebserlaubnis erloschen, sei unzutreffend, denn der US-Abgastest ist gar nicht Teil der europäischen Typprüfungsvoraussetzungen und der ABE, teilte der Club heute mit.
Der AvD geht nach der herrschenden Rechtslage davon aus, dass eine momentan fehlerhafte Abgassoftware auch bei korrektem Funktionieren in einem im Fahrbetrieb nicht erreichbaren EU-Normzustand keine Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis oder Zulassung des einzelnen Fahrzeuges hat. Das Bundesverkehrsministerium habe zudem bereits 2009 bei der Neufassung der Typzulassungsregeln erklärt, dass der Entzug der
Typzulassung die Betriebserlaubnis des einzelnen Fahrzeugs nicht berührt.

Nach Paragraph 7 Absatz 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung (EG-FGV) ist ein Hersteller laut AvD selbst zum Rückruf verpflichtet, wenn ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt vorhanden ist. Dies sei im Fall von VW nicht gegeben. Es sei sogar strittig, welche konkreten Gesundheitsgefahren von erhöhten Stickoxid-Werten ausgehen und wer bislang durch diese möglichen Emissionen gefährdet oder gar geschädigt wurde. Die Begründung, das KBA und das Verkehrsministerium hätten den ersten amtlich begründeten Rückruf wegen der großen Zahl betroffener Fahrzeuge verordnet, hält der Automobilclub nicht für stichhaltig, weil weder die Wirkung der Maßnahme gesichert, noch eine Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs gegeben und auch kein nachweislich individuell zuzuordnender Schaden Dritter erwiesen sei.

Der AvD kritisiert auch, dass amtlich ein Rückruf verordnet wurde, obwohl noch nicht feststeht, welche Änderungen im Rahmen der Aktion durchgeführt werden und welche Auswirkungen sie auf die Automobile haben. In den meisten Fällen werde bei den europäischen Fahrzeugen wohl nur das amerikanische Testlaufprogramm deaktiviert, was keinerlei Auswirkungen auf das Fahrverhalten habe. Weitergehende Eingriffe könnten jetzt noch nicht präzisiert werden, weil noch nicht klar ist, ob und welche Anpassungen, etwa in die Gemischregelung, richtig und notwendig sind.

Der amtlich verordnete Groß-Rückruf ist nach AvD Ansicht auch deshalb verfrüht, weil auf Werkstätten und Handel als Ansprechpartner der Kunden ein Milliardenaufwand zukommen könnte, „obwohl die für die Maßnahme notwendige Rechtsgrundlage der dringlichen Abwendung von Gefahren nicht gegeben ist“. Der Automobilclub weist darauf hin, dass die Nutzung eines vom Rückruf betroffenen Fahrzeuges ohne Einschränkungen möglich ist und sich daraus für den Halter keine Schäden oder Nachteile ergeben.

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