B7-Bio-Diesel: Keine Gefahr für Partikelfilter

Eine Anhebung des Bio-Dieselanteils im Dieselkraftstoff von derzeit fünf auf zukünftig sieben Prozent (B7) stellt keine Gefahr für die seit 2004 erhältlichen Partikelfiltersysteme dar. Das betont jetzt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP).

Dies gelte auch für nachrüstbare Systeme. Alle Filtersysteme für Dieselfahrzeuge unterliegen Prüfungen bezüglich ihrer Lebensdauer und eines möglichst wartungsfreien Einsatzes. Diese Systeme sind von den Herstellern für B7 freigegeben.

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Entscheidend für einen problemlosen Betrieb der Partikelfilter ist laut UFOP die Gesamtkraftstoffqualität. Daher sollten Kraftstoffe weitgehend frei von sogenannten Aschebildnern sein, die unter anderem im Motorenöl enthalten sein können. Neben Phosphor betrifft dies hauptsächlich Zink sowie die Alkali- und Erdalkalimetalle. Das gilt für Bio-Diesel oder auch Pflanzenölkraftstoff, wenn diese in umgerüsteten Nutzfahrzeugmotoren eingesetzt wird.

Die Bio-Dieselhersteller können den Anteil der Aschebildner durch eine verbesserte Verfahrenstechnik reduzieren. Die dafür geforderten Höchstwerte orientieren sich an der analytischen Nachweisgrenze, wobei das Katalysatorgift Phosphor im Fokus steht. So wurde der Phosphorgehalt in der Novelle der Norm für Bio-Diesel (EN 14214) von maximal zehn mg/kg auf vier mg/kg und damit auf die Nachweisgrenze gesenkt. Diese Höchstwerte sollen in der Praxis sogar noch unterschritten werden. Auch die Leistung und die Durchzugskraft der Motoren sollen nicht durch den B7-Kraftstoff beeinflusst werden.

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