Batteriegesetz: Dekra warnt vor Bußgeldern

Am 1. Dezember tritt das neue Batteriegesetz in Kraft, das für Unternehmen zahlreiche Neuerungen mit sich bringt. Die Dekra warnt vor Bußgeldern bis 50.000 Euro, die bei Verstößen gegen dieses Gesetz fällig werden können. In den letzten Tagen verzeichneten die Experten von Dekra Industrial verstärkt Anfragen von Unternehmen zum diesem Thema, vor allem von international tätigen Firmen.

Mit dem neuen Gesetz wird die europäische Richtlinie 2006/66 umgesetzt und die abfallwirtschaftliche Verantwortung geregelt, also das „Inverkehrbringen“, die Rücknahme und Entsorgung für Stromspeicher, also Batterien und Akkus.

Eine der wichtigsten Neuerungen sind weitreichende Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten. So müssen sich alle, die Stromspeicher erstmals in den Verkehr bringen, registrieren und die Menge anzeigen. Davon betroffen sind neben Herstellern und Importeuren von Stromspeichern alle Unternehmen, die Produkte aus dem Ausland beziehen, in denen Batterien oder Akkus enthalten sind.

Auch die Vorschriften für Schadstoffe wie Quecksilber und Kadmium wurden verschärft. Der Verbraucher muss durch den Vertreiber außerdem deutlicher als zuvor über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden. Erstmals sind Rücknahmequoten, die die Unternehmen über flächendeckende Systeme erreichen müssen, im Gesetz festgelegt.

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